{"id":27574,"date":"2014-06-30T17:15:38","date_gmt":"2014-06-30T15:15:38","guid":{"rendered":"https:\/\/viva.systems\/allgemeine-verkaufs-liefer-und-zahlungsbedingungen\/"},"modified":"2024-05-02T11:45:10","modified_gmt":"2024-05-02T09:45:10","slug":"allgemeine-verkaufs-liefer-und-zahlungsbedingungen","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/viva.systems\/de\/allgemeine-verkaufs-liefer-und-zahlungsbedingungen\/","title":{"rendered":"Allgemeine Verkaufs-, Liefer- und Zahlungsbedingungen"},"content":{"rendered":"<p>(Stand: 1. Januar 2009)<\/p>\n<p><u>Erg\u00e4nzende Bestimmungen f\u00fcr die Gesch\u00e4ftsbereiche Internet und Portale lesen Sie unter www.viva.systems nach. Sie sind ebenfalls Bestandteil dieser Allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen.<\/u><\/p>\n<p>1. Die VIVA GmbH (nachfolgend VIVA genannt) erbringt alle nachfolgend bezeichneten Leistungen ausschlie\u00dflich auf Grundlage dieser Gesch\u00e4ftsbedingungen. Die Gesch\u00e4ftsbedingungen gelten auch f\u00fcr zuk\u00fcnftige Gesch\u00e4fte mit dem Besteller, selbst wenn sie nicht erneut ausdr\u00fccklich vereinbart werden. Abweichungen von diesen Gesch\u00e4ftsbedingungen erkennt VIVA nicht an, es sei denn, dass ihrer Geltung ausdr\u00fccklich zugestimmt wurde. Diese Gesch\u00e4ftsbedingungen gelten auch dann, wenn VIVA in Kenntnis entgegenstehender oder abweichender Bedingungen des Kunden die Lieferung an den Kunden vorbehaltlos ausf\u00fchrt. Nebenabreden und abweichende Vereinbarungen werden erst durch die schriftliche Best\u00e4tigung von VIVA rechtswirksam. VIVA kann seine Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag auf einen oder mehrere Dritte \u00fcbertragen (Vertrags\u00fcbernahme).<br \/>\nVIVA ist berechtigt, den Inhalt dieser Gesch\u00e4ftsbedingungen mit Zustimmung des Kunden zu \u00e4ndern, sofern die \u00c4nderung unter Ber\u00fccksichtigung der Interessen von VIVA f\u00fcr den Kunden zumutbar ist. Die Zustimmung zur Vertrags\u00e4nderung gilt als erteilt, sofern der Kunde der \u00c4nderung nicht binnen vier Wochen nach Zugang der \u00c4nderungsmitteilung widerspricht. Stimmt der Kunde den \u00c4nderungen nicht zu, gelten die Gesch\u00e4ftsbedingungen, denen er letztmalig zugestimmt hat.  <\/p>\n<p>2. Die Angebote sind freibleibend und unverbindlich, soweit sich aus der Auftragsbest\u00e4tigung nichts anderes ergibt. Der Vertrag kommt erst mit Gegenzeichnung (z.B. durch Auftragsbest\u00e4tigung) der Bestellung durch VIVA oder mit der ersten Erf\u00fcllungshandlung zustande. Die Angebote und Auftragsbest\u00e4tigungen erfolgen stets vorbehaltlich der rechtzeitigen und ordnungsgem\u00e4\u00dfen Selbstbelieferung durch die Lieferanten von VIVA. Bei Nichtverf\u00fcgbarkeit wird der Besteller unverz\u00fcglich informiert. Bereits erbrachte Gegenleistungen werden dann unmittelbar zur\u00fcckerstattet.     <\/p>\n<p>3. Die Preise verstehen sich ab Werk. Mehrwertsteuer und andere gesetzliche Abgaben im Lieferland sowie Verpackung, Versandkosten, Umweltpauschale werden dem Besteller entsprechend der jeweils g\u00fcltigen Preise berechnet. VIVA beh\u00e4lt sich das Recht vor, den Preis angemessen zu erh\u00f6hen, wenn nach Abschluss des Vertrages Kostenerh\u00f6hungen \u2013 insbesondere aufgrund von Preiserh\u00f6hungen seitens der Lieferanten und von Wechselkursschwankungen \u2013 eintreten. Auf Verlangen des Bestellers weist VIVA die \u00c4nderungen nach. Zahlungen sind sofort nach Rechnungsstellung ohne jeden Abzug f\u00e4llig.    <\/p>\n<p>4. Der Liefertermin wird nach dem voraussichtlichen Leistungsverm\u00f6gen von VIVA vereinbart und versteht sich unverbindlich und vorbehaltlich rechtzeitiger Selbstbelieferung (bei Nichtverf\u00fcgbarkeit gelten die unter 2 ausgef\u00fchrten Grunds\u00e4tze) und unvorhergesehener Umst\u00e4nde sowie Hindernisse, unabh\u00e4ngig davon, ob diese bei VIVA oder beim Hersteller eintreten, insbesondere h\u00f6here Gewalt, staatliche Ma\u00dfnahmen, Nichterteilung beh\u00f6rdlicher Genehmigungen, Arbeitsk\u00e4mpfe jeder Art, Sabotage, Rohstoffmangel, unverschuldete versp\u00e4tete Materiallieferungen usw. Derartige Ereignisse verl\u00e4ngern den Liefertermin entsprechend und zwar auch dann, wenn sie w\u00e4hrend eines bereits eingetretenen Verzuges auftreten. Sollte VIVA mit einer Lieferung um mehr als vier Wochen in Verzug geraten, kann der K\u00e4ufer nach einer schriftlich gesetzten angemessenen Nachfrist unter Ausschluss weiterer Anspr\u00fcche vom Vertrag zur\u00fccktreten. Das Recht zu zumutbaren Teillieferungen und deren Fakturierung bleibt VIVA ausdr\u00fccklich vorbehalten.    <\/p>\n<p>5. Sofern sich aus der Auftragsbest\u00e4tigung nichts anderes ergibt, ist Lieferung ab Werk vereinbart. Die Gefahr geht mit \u00dcbergabe an den Frachtf\u00fchrer, dessen Beauftragten oder anderen Personen auf den Kunden \u00fcber. Dies gilt auch dann, wenn VIVA die Transportkosten tr\u00e4gt. Beanstandungen aufgrund von Transportsch\u00e4den hat der K\u00e4ufer unmittelbar gegen\u00fcber dem Transportunternehmen innerhalb der vorgesehenen besonderen Fristen geltend zu machen. Der Abschluss von Transport- oder sonstigen Versicherungen bleibt dem K\u00e4ufer \u00fcberlassen. Dies gilt auch f\u00fcr R\u00fccksendungen, siehe Ziffer 9.     <\/p>\n<p>6. VIVA beh\u00e4lt sich das Eigentum an den gelieferten Waren und Dienstleistungen vor, solange ihr noch Forderungen aus den gegenw\u00e4rtigen und k\u00fcnftigen Gesch\u00e4ftsverbindungen mit dem Besteller in H\u00f6he der jeweiligen Rechnungssummen zustehen. Solange VIVA noch Forderungen aus den gegenw\u00e4rtigen und k\u00fcnftigen Gesch\u00e4ftsverbindungen mit dem Besteller hat, kann sie bis zur endg\u00fcltigen Begleichung aller Forderungen die gelieferte Ware\/Dienstleistung zur\u00fcckfordern und\/oder die Nutzung der Ware\/Dienstleistung untersagen und\/oder sperren. Die daf\u00fcr notwendigen Aufwendungen und Sch\u00e4den tr\u00e4gt ausschlie\u00dflich der Kunde. Der Kunde tritt seine Forderung aus dem Weiterverkauf und der von VIVA gelieferten Produkte in voller H\u00f6he ab. Er sichert uns ein unwiderrufliches Zutrittsrecht zu den Waren zu, solange nicht s\u00e4mtliche Forderungen beglichen wurden. Hat der K\u00e4ufer auf, von uns gelieferten und noch in unserem Eigentum stehenden, Datentr\u00e4gern Daten aufgenommen, so bleibt unser Eigentum davon unber\u00fchrt. Die Waren d\u00fcrfen vor vollst\u00e4ndiger Bezahlung weder an Dritte verpf\u00e4ndet noch zur Sicherheit \u00fcbereignet werden. Solange der Besteller seinen Verpflichtungen VIVA gegen\u00fcber ordnungsgem\u00e4\u00df nachkommt, ist er berechtigt, diese Forderungen im eigenen Namen einzuziehen.        <\/p>\n<p>Wenn der Wert der gestellten Sicherheit 20 Prozent der Forderungen von VIVA \u00fcbersteigt, verpflichtet sich VIVA, insoweit Sicherheiten freizugeben. Die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten obliegt VIVA. Kommt der Besteller seinen Abnahmepflichten nicht nach, ist VIVA berechtigt, ohne Nachweis von dieser Summe zehn Prozent als Schadensersatz zu verlangen, es sei denn, dass der Besteller einen niedrigeren Schaden nachweisen kann. Auch h\u00f6here Sch\u00e4den bei VIVA sind nicht ausgeschlossen, sofern durch VIVA ein h\u00f6herer Schaden nachgewiesen wird. Der Besteller \u00fcbernimmt auf Kosten von VIVA die ggf. notwendige Entsorgung der gelieferten Waren und Verpackungen.    <\/p>\n<p>Verlangt keine der Vertragsparteien eine f\u00f6rmliche Abnahme oder kommt der von einer Partei verlangte Abnahmetermin nicht zustande, gilt die vertragliche Leistung von VIVA sp\u00e4testens mit Nutzung durch den Kunden als abgenommen. <\/p>\n<p>7. Die Rechnungen sind zahlbar rein netto Kasse sofort nach Erhalt der Ware bzw. Erbringung der Leistung. Bei Dauerschuldverh\u00e4ltnissen (z.B. Miete, Hosting, Support, etc.) sind die Rechnungen mit Beginn der Periode (Monat oder Jahr) vorsch\u00fcssig zahlbar. Das Rechnungsdatum gilt im Zweifel als Lieferdatum bzw. Datum der Leistungserbringung.   <\/p>\n<p>Eine Zahlung erfolgt nur dann termingerecht, wenn das Zahlungsmittel (z.B. Schecks) uns innerhalb sieben Tagen ab Rechnungsdatum zur Einl\u00f6sung vorliegt. Scheck oder Wechsel werden unter dem Vorbehalt der endg\u00fcltigen Gutschrift angenommen.  <\/p>\n<p>Bei Gew\u00e4hrung eines Zahlungszieles ist die Zahlung nur dann rechtzeitig erfolgt, wenn das Zahlungsmittel (z. B. Scheck oder Wechsel) VIVA am Tage des Fristablaufes zur Einl\u00f6sung vorliegt oder der vereinbarte Rechnungsbetrag durch eine \u00dcberweisung unserem Konto gutgeschrieben wird.<\/p>\n<p>Der Beweis f\u00fcr den rechtzeitigen Zugang obliegt dem Schuldner. Der Kaufpreis wurde auf der absoluten Einhaltung des vereinbarten Zahlungszieles kalkuliert. Bei nicht rechtzeitigem Zahlungseingang sind sich die Parteien dar\u00fcber einig, dass sich der Kaufpreis um f\u00fcnf Prozent erh\u00f6ht. Wir nehmen Bankkredit in Anspruch. Soweit wir keinen h\u00f6heren Verzugsschaden nachweisen, werden dar\u00fcber hinaus ein Prozent pro Monat an Verzugszinsen berechnet. Bei Zahlungsverzug des K\u00e4ufers sind wir berechtigt, alle noch offenen Forderungen einschlie\u00dflich derjenigen, f\u00fcr die Wechsel gegeben wurden, sofort f\u00e4llig zu stellen und ausstehende Lieferungen unter Fortfall des Zahlungszieles nur gegen Vorauszahlungen auszuf\u00fchren. Sofern VIVA nicht die R\u00fcckgabe verlangt, gelten Auswahlen (Leihstellungen), die nicht innerhalb der ausgewiesenen Frist bei uns eingehen, gelten mit dem Tag des Fristablaufes als gekauft. Die Auswahlrechnung wird nach Fristablauf zur Festrechnung.       <\/p>\n<p>Hiervon abweichende Vereinbarungen sind nur g\u00fcltig, wenn diese f\u00fcr jede einzelne Lieferung auf der Auftragsbest\u00e4tigung und Rechnung besonders zus\u00e4tzlich vermerkt werden.<\/p>\n<p>Der Kunde ist nicht berechtigt, gegen\u00fcber VIVA aufzurechnen oder Zur\u00fcckbehaltungsrechte geltend zu machen, es sei denn, dass die Forderungen des Bestellers gegen\u00fcber VIVA unbestritten sind oder rechtskr\u00e4ftig festgestellt wurden. <\/p>\n<p>8. Der Kunde hat gelieferte Ware\/Dienstleistungen unverz\u00fcglich nach deren Ablieferung auf etwaige Sachm\u00e4ngel, Mengenabweichungen oder Falschlieferung zu untersuchen. Eine insgesamt oder in Teilen fehlerhafte Lieferung hat er unverz\u00fcglich nach Entdeckung, sp\u00e4testens innerhalb einer Woche nach Lieferung schriftlich anzuzeigen. Eventuelle M\u00e4ngel sind dar\u00fcber hinaus aussagekr\u00e4ftig, insbesondere unter Protokollierung angezeigter Fehlermeldungen, zu dokumentieren. Der Kunde ist verpflichtet, vor Anzeige des Mangels zun\u00e4chst eine Problemanalyse und Fehlerbeseitigung nach dem Bedienerhandbuch durchzuf\u00fchren. Die Anzeigefrist betr\u00e4gt f\u00fcr M\u00e4ngel, die bei der nach Art der Ware gebotenen sorgf\u00e4ltigen Untersuchung erkennbar waren, l\u00e4ngstens eine Woche. Sonstige M\u00e4ngel sind unverz\u00fcglich nach ihrer Entdeckung anzuzeigen. Ist der Kunde Kaufmann und vers\u00e4umt er die unverz\u00fcgliche, frist- oder formgerechte Anzeige des Mangels, gilt die Ware in Ansehung dieses Mangels als genehmigt. S\u00e4mtliche fehlende oder nicht eindeutige Definitionen\/Absprachen, beispielsweise hinsichtlich des Leistungsgegenstandes, der Terminierung, der Ausf\u00fchrung oder der Abwicklung, stellen keinen Mangel dar und gehen zu Lasten des Kunden. Diesbez\u00fcgliche \u00c4nderungen bed\u00fcrfen in jedem Einzelfall der ausdr\u00fccklichen und konkreten Zustimmung durch VIVA. Fehlerhafte M\u00e4ngelanzeigen, die beispielsweise auf einem Verst\u00e4ndnisproblem oder einem Anwenderfehler beruhen, werden dem Kunden zum jeweils g\u00fcltigen Stundensatz, mindestens jedoch zum Stundensatz von 130,- Euro\/Stunde, berechnet.         <\/p>\n<p>Bei berechtigten Beanstandungen wird VIVA nach seiner Wahl Mengen nachliefern, die Ware umtauschen, diese zur\u00fccknehmen oder dem Kunden einen Preisnachlass einr\u00e4umen. Grunds\u00e4tzlich hat VIVA das Recht, die gelieferte Ware zweimal nachzubessern.  <\/p>\n<p>Schadenersatzanspr\u00fcche, ganz gleich welcher Art, gelten in diesen F\u00e4llen als ausgeschlossen. Liegt jedoch ein grob fahrl\u00e4ssiges Verschulden von VIVA vor, gilt als vereinbart, dass Schadensersatzanspr\u00fcche nur bis zur H\u00f6he des Kaufpreises eines beanstandeten Teiles innerhalb einer Warenlieferung oder Dienstleistung innerhalb eines Zeitraumes gestellt werden k\u00f6nnen. <\/p>\n<p>F\u00fcr Einsendungen nach Ablauf der Garantie berechnen wir dem Kunden eine Bearbeitungsgeb\u00fchr von mindestens Euro 50,-. Das gilt auch dann, wenn der Artikel irreparabel ist oder nicht von uns bezogen wurde. <\/p>\n<p>9. R\u00fccksendungen werden nur vorbehaltlich unserer Pr\u00fcfung angenommen. In jedem Fall erfolgt die R\u00fccksendung, auch die des zuf\u00e4lligen Untergangs, auf Gefahr des Bestellers. Bei R\u00fccksendungen, die der Kunde zu vertreten hat, insbesondere &#8211; aber nicht ausschlie\u00dflich &#8211; im Falle von Annahmeverweigerungen, werden wir eine Wiedereinlagerungspauschale berechnen.  <\/p>\n<p>10. Soweit nicht ausdr\u00fccklich etwas anderes vereinbart wurde, sind unsere individuellen Kundendemonstrationen kostenlos. Kundendemonstrationen sind jedoch automatisch kostenpflichtig, wenn sich herausstellt, dass der Kunde keine Nutzungsabsichten besitzt, bzw. VIVA vors\u00e4tzlich \u00fcber seine wahren Absichten t\u00e4uscht oder im Unklaren l\u00e4sst. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn es sich bei dem Kunden um einen direkten oder indirekten Mitbewerber handelt oder um einen Kunden, der quasi im Auftrag oder als Strohmann eines Mitbewerbers agiert. Sofern VIVA keinen h\u00f6heren Schaden nachweist, muss der Kunde den entstandenen Schaden zum vollen Tagessatz ersetzen.   <\/p>\n<p>11. Sollten Bestimmungen dieser Allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen und\/oder des Vertrages unwirksam sein oder werden, so ber\u00fchrt dies die Wirksamkeit der \u00fcbrigen Bestimmungen nicht. Vielmehr gilt anstelle jeder unwirksamen Bestimmung eine dem Zweck der Vereinbarung entsprechende oder zumindest nahekommende Ersatzbestimmung, wie sie die Parteien zur Erreichung des gleichen wirtschaftlichen Ergebnisses vereinbart h\u00e4tten, wenn sie die Unwirksamkeit der Bestimmung gekannt h\u00e4tten. Entsprechendes gilt f\u00fcr Unvollst\u00e4ndigkeiten. Es gelten die Verkaufsbedingungen in der jeweils neusten Fassung.   <\/p>\n<p>12. Erf\u00fcllungsort f\u00fcr Lieferung und Zahlung ist Koblenz. Ausschlie\u00dflicher Gerichtsstand f\u00fcr alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist, wenn der Kunde Kaufmann, juristische Person des \u00f6ffentlichen Rechts, \u00f6ffentlich &#8211; rechtliches Sonderverm\u00f6gen oder im Inland ohne Gerichtsstand ist, Koblenz. VIVA ist dar\u00fcber hinaus berechtigt, den Kunden an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen. F\u00fcr die von VIVA auf der Grundlage dieser Allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen abgeschlossenen Vertr\u00e4ge und f\u00fcr aus ihnen folgende Anspr\u00fcche, gleich welcher Art, gilt ausschlie\u00dflich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss der Bestimmungen zum Einheitlichen UN-Kaufrecht \u00fcber den Kauf beweglicher Sachen (CISG).   <\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>(Stand: 1. Januar 2009) Erg\u00e4nzende Bestimmungen f\u00fcr die Gesch\u00e4ftsbereiche Internet und Portale lesen Sie unter www.viva.systems nach. Sie sind ebenfalls Bestandteil dieser Allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen. 1. Die VIVA GmbH (nachfolgend VIVA genannt) erbringt alle nachfolgend bezeichneten Leistungen ausschlie\u00dflich auf Grundlage dieser Gesch\u00e4ftsbedingungen. 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