VIVA Softwarelizenzvertrag (Deutsch)

VIVA SOFTWARELIZENZVERTRAG
BITTE LESEN SIE DIESEN SOFTWARELIZENZVERTRAG („LIZENZ“) SORGFÄLTIG DURCH, BEVOR SIE DIE VIVA SOFTWARE IN BETRIEB NEHMEN. INDEM SIE DIE VIVA SOFTWARE VERWENDEN, ERKLÄREN SIE IHR EINVERSTÄNDNIS MIT DEN BESTIMMUNGEN DES NACHSTEHENDEN LIZENZVERTRAGS. VERWENDEN SIE DIE SOFTWARE NICHT, WENN SIE MIT DEN BESTIMMUNGEN DIESES LIZENZVERTRAGS NICHT EINVERSTANDEN SIND. WENN SIE MIT DEN BESTIMMUNGEN DIESES LIZENZVERTRAGS NICHT EINVERSTANDEN SIND, KÖNNEN SIE DIE VIVA SOFTWARE GEGEN RÜCKERSTATTUNG DES KAUFPREISES DORT ZURÜCKGEBEN, WO SIE SIE ERWORBEN HABEN. WENN DER ZUGRIFF AUF DIE VIVA SOFTWARE AUF ELEKTRONISCHEM WEGE ERFOLGT IST, KLICKEN SIE IN „ABLEHNEN“. WENN SIE DIE VIVA SOFTWARE BEIM KAUF VON HARDWARE ERHALTEN HABEN, MÜSSEN SIE DAS VOLLSTÄNDIGE HARDWARE/SOFTWARE-PAKET ZURÜCKGEBEN, DAMIT DER KAUFPREIS ERSTATTET WERDEN KANN.

SOLLTE EIN SYSTEMINTEGRATOR, BERATER, SUBUNTERNEHMER ODER EIN DRITTER DAS SIEGEL FÜR DEN LIZENZNEHMER AUFBRECHEN ODER DIE SOFTWARE IM NAMEN DES LIZENZNEHMERS NUTZEN ODER INSTALLIEREN, BEVOR DER LIZENZNEHMER DIE SOFTWARE NUTZT, DANN GILT, DASS DER JEWEILIGE SYSTEMINTEGRATOR, BERATER, SUBUNTERNEHMER ODER SONSTIGE DRITTE ALS VERTRETER UND IM NAMEN DES LIZENZNEHMERS HANDELT UND DER LIZENZNEHMER ALLE BESTIMMUNGEN UND BEDINGUNGEN DIESES VERTRAGES SO AKZEPTIERT HAT, ALS OB DER LIZENZNEHMER DAS SIEGEL SELBER AUFGEBROCHEN BZW. DIE SOFTWARE SELBER BENUTZT ODER INSTALLIERT HÄTTE.

HINWEIS AN SYSTEMINTEGRATOREN, BERATER, SUBUNTERNEHMER UND SONSTIGE PARTEIEN, DIE NICHT BEABSICHTIGEN, EIN ENDBENUTZER DER SOFTWARE ZU SEIN: FALLS SIE DAS SIEGEL AUFBRECHEN ODER DIE SOFTWARE ALS EIN IM NAMEN DES BEABSICHTIGTEN LIZENZNEHMERS HANDELNDER VERTRETER NUTZEN ODER INSTALLIEREN, DANN GILT, FALLS SIE KEINE SEPARATE VEREINBARUNG MIT VIVA GETROFFEN HABEN, FOLGENDES: (I) SIE STIMMEN ZU, DEM LIZENZNEHMER DIE PHYSISCHEN TRÄGERMEDIEN MIT DIESER SOFTWARE UND DIESEM LIZENZVERTRAG AUSZUHÄNDIGEN, BEVOR DEM LIZENZNEHMER ZUGRIFF AUF DIE SOFTWARE GESTATTET WIRD, UND (II) SIE VERPFLICHTEN SICH, KEINE KOPIEN DER SOFTWARE ZURÜCKZUBEHALTEN, WEIL SIE ANDERNFALLS ALS DER BENUTZER DER SOFTWARE GELTEN UND AN DIE BESTIMMUNGEN DIESES VERTRAGES GEBUNDEN SIND. WIRD DIE SOFTWARE VON VIVA NUR ELEKTRONISCH ZUR VERFÜGUNG GESTELLT, ENTFÄLLT ABSCHNITT (I).

WICHTIGER HINWEIS: Diese Software kann zur Reproduktion von Materialien verwendet werden. Der Lizenzgeber erteilt Ihnen hiermit lediglich das Recht zur Reproduktion von Materialien, (i) die nicht durch Urheberrechte geschützt sind, (ii) für die Sie das Urheberrecht besitzen oder (iii) zu deren Reproduktion Sie bevollmächtigt oder rechtlich autorisiert sind.Wenn Sie sich über Ihr Recht zum Kopieren von Materialien jeglicher Art nicht im klaren sind, wenden Sie sich bitte an Ihren Rechtsbeistand.

1. Allgemeines. VIVA Technology GmbH. („VIVA“) erteilt Ihnen hiermit das Recht zur Benutzung der beigefügten Software (mit allen Inhalten) einschließlich Dokumentation und Zeichensätze, sofern vorhanden, (im folgenden „VIVA Software“), unabhängig davon, ob diese auf einer Diskette, einem ROM oder in anderer Form gespeichert ist. Ferner behält VIVA sich alle Rechte vor, die Ihnen hiermit nicht ausdrücklich erteilt werden. Die im Rahmen dieses Vertrags erteilten Lizenzen beschränken sich auf die Urheberrechte von VIVA und seiner Lizenzgeber an der VIVA Software und schließen keine anderen Patente oder Urheberrechte ein. Lediglich der Datenträger, auf dem sich die VIVA Software befindet, geht in Ihr Eigentum über; VIVA und/oder der oder die Lizenzgeber von VIVA bleiben Inhaber sämtlicher Eigentums- oder sonstiger Rechte an der VIVA Software. Die Bestimmungen dieser Lizenz gelten für jegliche von VIVA bereitgestellten Softwareaktualisierungen, die das Original VIVA Softwareprodukt ersetzen und/oder ergänzen, es sei denn, eine solche Aktualisierung umfaßt eine separate Lizenz. In diesem Fall haben die Bestimmungen dieser Lizenz Gültigkeit.

Das Eigentums- und Urheberrecht an den Inhalten, die über die VIVA Software angezeigt bzw. auf die über die VIVA Software zugegriffen wird, liegt bei den jeweiligen Eigentümern dieser Inhalte. Solche Inhalte sind möglicherweise durch Urheberrechte oder andere Rechte und Verträge hinsichtlich des geistigen Eigentums geschützt und können den Nutzungsbestimmungen des Dritten unterliegen, der diese Inhalte bereitstellt. Diese Lizenz gewährt Ihnen keine Rechte zur Nutzung solcher Inhalte. Es ist Ihnen nicht gestattet, auf die Digitalbilder, die in der VIVA Software enthalten sind, als eigenständige Dateien zuzugreifen oder die Digitalbilder außerhalb des eigentlichen Verwendungszwecks der VIVA Software zu nutzen.

2. Nutzung und Beschränkungen.
A. VIVA Einzelbenutzerlizenz.
Der Lizenzgeber erteilt Ihnen hiermit das Recht zur Installation und Benutzung einer Kopie der VIVA Software (Test- oder Vollversion) auf jeweils EINEM Computer. Im Rahmen dieses Lizenzvertrags ist die Existenz der VIVA Software auf mehr als einem Computer gleichzeitig nicht gestattet. Ferner ist es untersagt, die VIVA Software über ein Netzwerk bereitzustellen, in dem sie von mehr als einem Computer gleichzeitig verwendet werden kann. Sie sind berechtigt, eine maschinenlesbare Kopie der VIVA Software für Sicherungszwecke zu erstellen. Sie sind verpflichtet, auf jeder Kopie der VIVA Software die Urheber- und sonstigen Schutzrechtshinweise aufzunehmen, die auf dem Original enthalten waren.

B. VIVA Mehrbenutzerlizenz.
Der Lizenzgeber erteilt Ihnen hiermit das Recht zur Installation und Benutzung einer Kopie der VIVA Software (Test- oder Vollversion) auf MEHREREN Computern. Im Rahmen dieses Lizenzvertrags ist die Existenz der VIVA Software auf mehr als einem Computer gleichzeitig in dem Umfang gestattet, die Ihnen VIVA erlaubt hat. Bei einer Klassenraumlizenz mit 15 Benutzer, können Sie beispielsweise die Software auf 15 Computern gleichzeitig installieren und benutzen. Unabhängig davon ist es Ihnen untersagt, die VIVA Software über ein Netzwerk bereitzustellen, in dem sie von mehr als einem Computer gleichzeitig verwendet werden kann. Sie sind berechtigt, eine maschinenlesbare Kopie der VIVA Software für Sicherungszwecke zu erstellen. Sie sind verpflichtet, auf jeder Kopie der VIVA Software die Urheber- und sonstigen Schutzrechtshinweise aufzunehmen, die auf dem Original enthalten waren.

C. VIVA Interne Serverlizenz für Endbenutzer.
Der Lizenzgeber erteilt Ihnen hiermit das Recht zur Installation und Benutzung einer Kopie der VIVA Software (Test- oder Vollversion) auf EINEM Computer mit EINEM Prozessor. Im Rahmen dieses Lizenzvertrags ist die Existenz der VIVA Software auf mehr als einem Computer gleichzeitig nicht erlaubt. Die Nutzung von MEHREREN Prozessoren in EINEM Computer ist nur in dem Umfang gestattet, den Ihnen VIVA erlaubt hat. Es ist Ihnen gestattet, die VIVA Software über ein INTERNES Netzwerk bereitzustellen, in dem sie von mehr als einem Computer gleichzeitig verwendet werden kann. „Internes Netzwerk für Endbenutzer“ bedeutet Ihre private, firmeneigene Netzwerkressource, die nur befugten Mitarbeitern und/oder Unternehmern ihrer jeweiligen Gesellschaft oder ähnlichen Organisation zugänglich ist. Lieferanten und/oder Kunden sind von der Nutzung ausdrücklich ausgeschlossen. Der Anschluss über eine verschlüsselte Verbindung wie beispielsweise VPN oder die Einwahl in ein internes Netzwerk, mit dem befugten Benutzern der Zugriff auf die Software ermöglicht wird, gilt als Nutzung über ein Internes Netzwerk. Sie sind berechtigt, eine maschinenlesbare Kopie der VIVA Software für Sicherungszwecke zu erstellen. Sie sind verpflichtet, auf jeder Kopie der VIVA Software die Urheber- und sonstigen Schutzrechtshinweise aufzunehmen, die auf dem Original enthalten waren.

D. VIVA Interne Serverlizenz für Dienstleister.
Der Lizenzgeber erteilt Ihnen hiermit das Recht zur Installation und Benutzung einer Kopie der VIVA Software (Test- oder Vollversion) auf EINEM Computer mit EINEM Prozessor. Im Rahmen dieses Lizenzvertrags ist die Existenz der VIVA Software auf mehr als einem Computer gleichzeitig nicht erlaubt. Die Nutzung von MEHREREN Prozessoren in EINEM Computer ist nur in dem Umfang gestattet, den Ihnen VIVA erlaubt hat. Es ist Ihnen gestattet, die VIVA Software über ein INTERNES Netzwerk bereitzustellen, in dem sie von mehr als einem Computer gleichzeitig verwendet werden kann. „Internes Netzwerk für Dienstleister“ bedeutet Ihre private, firmeneigene Netzwerkressource, die nur befugten Mitarbeitern und/oder Unternehmern ihrer jeweiligen Gesellschaft oder ähnlichen Organisation und /oder entsprechenden Kunden und/oder Lieferanten zugänglich ist. Der Anschluss über eine verschlüsselte Verbindung wie beispielsweise VPN oder die Einwahl in ein internes Netzwerk, mit dem befugten Benutzern der Zugriff auf die Software ermöglicht wird, gilt als Nutzung über ein Internes Netzwerk. Sie sind berechtigt, eine maschinenlesbare Kopie der VIVA Software für Sicherungszwecke zu erstellen. Sie sind verpflichtet, auf jeder Kopie der VIVA Software die Urheber- und sonstigen Schutzrechtshinweise aufzunehmen, die auf dem Original enthalten waren.

E. VIVA Öffentliche Serverlizenz für Endbenutzer.
Der Lizenzgeber erteilt Ihnen hiermit das Recht zur Installation und Benutzung einer Kopie der VIVA Software (Test- oder Vollversion) auf EINEM Computer mit EINEM Prozessor. Im Rahmen dieses Lizenzvertrags ist die Existenz der VIVA Software auf mehr als einem Computer gleichzeitig nicht erlaubt. Die Nutzung von MEHREREN Prozessoren in EINEM Computer ist nur in dem Umfang gestattet, den Ihnen VIVA erlaubt hat. Es ist Ihnen gestattet, die VIVA Software über ein ÖFFENTLICHES Netzwerk bereitzustellen, in dem sie von mehr als einem Computer gleichzeitig verwendet werden kann. „Öffentliches Netzwerk für Endbenutzer“ bedeutet Ihre Netzwerkressource, die jedermann zugänglich ist. Die Bereitstellung der Software im Sinne eines allgemeinen Dienstleisters (z.B. Application Service Providers) ist ausdrücklich ausgeschlossen. Sie sind berechtigt, eine maschinenlesbare Kopie der VIVA Software für Sicherungszwecke zu erstellen. Sie sind verpflichtet, auf jeder Kopie der VIVA Software die Urheber- und sonstigen Schutzrechtshinweise aufzunehmen, die auf dem Original enthalten waren.

F. VIVA Öffentliche Serverlizenz für Dienstleister.
Der Lizenzgeber erteilt Ihnen hiermit das Recht zur Installation und Benutzung einer Kopie der VIVA Software (Test- oder Vollversion) auf EINEM Computer mit EINEM Prozessor. Im Rahmen dieses Lizenzvertrags ist die Existenz der VIVA Software auf mehr als einem Computer gleichzeitig nicht erlaubt. Die Nutzung von MEHREREN Prozessoren in EINEM Computer ist nur in dem Umfang gestattet, den Ihnen VIVA erlaubt hat. Es ist Ihnen gestattet, die VIVA Software über ein ÖFFENTLICHES Netzwerk bereitzustellen, in dem sie von mehr als einem Computer gleichzeitig verwendet werden kann. „Öffentliches Netzwerk für Dienstleister“ bedeutet Ihre Netzwerkressource, die jedermann zugänglich ist. Die Bereitstellung der Software im Sinne eines allgemeinen Dienstleisters (z.B. Application Service Providers) ist ausdrücklich erlaubt. Sie sind berechtigt, eine maschinenlesbare Kopie der VIVA Software für Sicherungszwecke zu erstellen. Sie sind verpflichtet, auf jeder Kopie der VIVA Software die Urheber- und sonstigen Schutzrechtshinweise aufzunehmen, die auf dem Original enthalten waren.

G. Sie verpflichten sich, es zu unterlassen, die VIVA Software zu kopieren, dekompilieren, zurückzuentwickeln oder disassemblieren, modifizieren oder abgeleitete Werke der VIVA Software oder Teilen davon zu erstellen, sofern dies nicht im Rahmen dieses Lizenzvertrags, durch Lizenzbestimmungen bezüglich der Nutzung von Open-Source-Komponenten oder durch gesetzliche Vorschriften gestattet ist. Diese Unterlassung bezieht sich sowohl auf den Programmcode, als auch auf Passwörter, Programmstrukturen und -konzepte, unabhängig davon, ob diese mit einem Urheberrechtsvermerk gekennzeichnet sind und unter Umständen im Quellcode vorliegen, sofern dies nicht im Rahmen dieses Lizenzvertrags, durch Lizenzbestimmungen bezüglich der Nutzung von Open-Source-Komponenten oder durch gesetzliche Vorschriften gestattet ist. DIE VIVA SOFTWARE DARF NICHT VERWENDET WERDEN BEIM ODER IM ZUSAMMENHANG MIT DEM BETRIEB VON KERNKRAFTANLAGEN, FLUGZEUGEN, KOMMUNIKATIONSSYSTEMEN, BEI DER FLUGÜBERWACHUNG, MIT LEBENSERHALTENDEN GERÄTEN ODER ANDEREN MASCHINEN; IN DERARTIGEN FÄLLEN KANN EIN FEHLER IN DER VIVA SOFTWARE ZU TODESFÄLLEN, KÖRPERVERLETZUNGEN ODER SCHWER WIEGENDEN SACH- UND UMWELTSCHÄDEN FÜHREN. DIE VIVA SOFTWARE DARF NICHT VON UNMITTELBAREN ODER MITTELBAREN MITBEWERBERN ODER IM AUFTRAG VON MITBEWERBERN VERWENDET WERDEN. IN SOLCHEN FÄLLEN IST DIE SOFTWARE UMGEHEND DORT ZURÜCKZUGEBEN, WO SIE GEKAUFT WURDE.

Einhaltung der Lizenzbestimmungen. VIVA hat das Recht, maximal ein Mal pro Jahr einen unabhängigen Dritten unabgekündigt mit der Prüfung und Inspektion aller Computer und Netzwerke beauftragen, auf denen Sie (oder Ihre Vertragspartner) die Software installieren und/oder auf diese zugreifen, um sicherzustellen, dass die Bestimmungen dieser Lizenzvereinbarung eingehalten werden. Derartige Prüfungen erfolgen auf Kosten von VIVA in Ihren Büroräumen während der regulären Geschäftszeit und werden Ihre geschäftlichen Tätigkeiten nicht unangemessen behindern. Sie sichern VIVA bzw. dem unabhängigen Dritten im Rahmen dieses Lizenzvertrages ein Zugangsrecht zu allen Computern und Netzwerken zu. Verweigern Sie den Zutritt oder behindern Sie die Prüfung und Inspektion, kann VIVA das Nutzungsrecht ohne weitere Prüfung beenden, ohne die bisher bezahten Gebühren zu erstatten. Sollte eine derartige Prüfung ergeben, dass Sie die Software nicht im Einklang mit den Bestimmungen dieser Lizenzvereinbarung benutzen, müssen Sie zutreffende Gebühren für etwaige zusätzliche Kopien innerhalb von dreißig (30) Tagen nach Rechnungsstellung bezahlen, wobei bei diesen unterbezahlten Gebühren als Lizenzgebühren auf der Grundlage der jeweils dann geltenden, länderspezifischen Preisliste von VIVA angerechnet werden. Sollten sich die unterbezahlten Gebühren auf mehr als fünf Prozent (5 %) des Wertes der im Rahmen dieser Vereinbarung bezahlten Gebühren belaufen, dann müssen Sie diese unterbezahlten Gebühren und die angemessenen Kosten von VIVA für die Durchführung der Prüfung bezahlen. Keine in diesem Abschnitt aufgeführte Bestimmung ist so auszulegen, dass hierdurch eine der aufgrund Gesetzes oder Billigkeitsrechts bestehenden Regressmöglichkeiten eingeschränkt wird, die VIVA im Falle einer Verletzung dieser Lizenzvereinbarung zustehen.

3. Übertragung. Es ist Ihnen nicht gestattet, die VIVA Software zu vermieten, verleasen, verleihen oder Unterlizenzen für die VIVA Software zu vergeben. Sie sind jedoch berechtigt, eine einmalige, permanente Übertragung aller Ihrer Lizenzrechte an der VIVA Software an einen Dritten vorzunehmen, vorausgesetzt: (a) die Übertragung umfasst die komplette VIVA Software, einschließlich aller Komponenten, Originalmedien, gedruckten Materialien und diesen Lizenzvertrag; (b) Sie behalten keine Kopie der VIVA Software oder von Teilen der VIVA Software, einschließlich der Kopien, die sich auf einem Computer oder einem anderen Massenspeichergerät befinden; und (c) die Partei, die die VIVA Software erhält, liest und akzeptiert die Bestimmungen dieses Lizenzvertrags. Es ist Ihnen untersagt, VIVA Software jeglicher Art, die gemäß Absatz 2D modifiziert oder ersetzt wurde, zu vermieten, verleasen, verleihen, verteilen, übertragen oder Unterlizenzen für solche Software zu erteilen. Alle Komponenten der VIVA Software werden als Teil eines Pakets bereitgestellt und dürfen nicht von diesem Paket getrennt und als eigenständige Programme verteilt werden.

Aktualisierungen: Wenn eine VIVA Softwareaktualisierung eine zuvor lizenzierte Version der VIVA Software vollständig ersetzt (Vollversion), ist es Ihnen nicht gestattet, beide Versionen der VIVA Software gleichzeitig zu verwenden oder beide Versionen separat an Dritte zu übertragen. Nicht für den Wiederverkauf vorgesehene Kopien: Unbeschadet anderer Abschnitte in dieser Lizenz darf die benannte oder Ihnen auf andere Weise im Rahmen einer Werbeaktion bereitgestellte VIVA Software nur zu Demo-, Test- und Bewertungszwecken verwendet werden. Der Wiederverkauf oder die Übertragung dieser Software ist nicht zulässig.

„Academic“-Kopien: Wenn das Paket mit der VIVA Software als „Academic“-Paket gekennzeichnet ist oder wenn Sie die VIVA Software zu Sonderkonditionen für den Bildungsbereich erworben haben, müssen Sie ein qualifizierter Endbenutzer aus dem Bildungsbereich sein, um die VIVA Software verwenden zu dürfen. Ein „Qualifizierter Endbenutzer aus dem Bildungsbereich“ ist ein Student/Schüler, Mitglied des Lehrkörpers, Fakultäts- und Verwaltungsmitarbeiter, der eine akkreditierte Lehranstalt (öffentliche oder private weiterführende Schule, Universität usw.) besucht und/oder dort arbeitet.

4. Einwilligung zur Übertragung und Verwendung von Daten. Sie erklären Ihr Einverständnis damit, dass VIVA und seine Tochtergesellschaften technische und zugehörige Informationen, einschließlich, jedoch nicht beschränkt auf, technische Informationen über Ihren Computer, Ihre Systemsoftware und Softwareprogramme sowie Ihre Peripheriegeräte sammeln, übertragen und verwenden dürfen, sofern diese für die VIVA Software relevant sind. Aus diesem Grund müssen Sie sicher stellen, dass die VIVA Software eine Verbindung zu einem öffentlichen Netzwerk aufbauen kann. Diese Informationen werden regelmäßig gesammelt, um die Bereitstellung von Software-Aktualisierungen, Produktsupport und anderen Diensten für Sie (sofern vorhanden) zu vereinfachen. VIVA ist berechtigt, diese Informationen zu verwenden, um die Rechtmäßigkeit der Lizenzverwendung zu überprüfen, die Produkte zu verbessern oder Ihnen Dienste und Technologien zur Verfügung zu stellen.

5. Laufzeit. Dieser Lizenzvertrag hat bis zu seiner Beendigung Gültigkeit. Ihre Rechte im Rahmen dieses Lizenzvertrags enden automatisch ohne Mitteilung seitens VIVA, wenn Sie gegen eine oder mehrere Bestimmungen dieses Lizenzvertrags verstoßen. Bei Beendigung dieses Lizenzvertrags sind Sie verpflichtet, die Nutzung der VIVA Software einzustellen und alle in Ihrem Besitz befindlichen Kopien der VIVA Software oder von Teilen derselben zu zerstören. Entsteht VIVA durch einen Verstoß gegen die Bestimmungen dieses Lizenzvertrags ein Schaden, so sind Sie für diesen Schaden in vollem Umfang haftbar.

6. Eingeschränkte Gewährleistung für Datenträger. Für einen Zeitraum von neunzig (90) Tagen ab dem Datum des Originalkaufs übernimmt VIVA die Gewährleistung dafür, dass die Datenträger, auf denen die VIVA Software gespeichert und von VIVA bereitgestellt wird, bei normaler Verwendung frei von Material- und Herstellungsfehlern sind. Ihr ausschließliches Rechtsmittel im Rahmen dieses Absatzes ist nach Ermessen von VIVA eine Rückerstattung des Kaufpreises des Produkts, das die VIVA Software umfaßt, oder ein Ersatz der VIVA Software, die zusammen mit einem Kaufnachweis an VIVA oder einen autorisierten VIVA Händler zurückgegeben wird. DIESE EINGESCHRÄNKTE GEWÄHRLEISTUNG UND JEGLICHE IMPLIZIERTEN GEWÄHRLEISTUNGEN FÜR DIE DATENTRÄGER EINSCHLIESSLICH INSBESONDERE DER IMPLIZIERTEN GEWÄHRLEISTUNGEN DER MARKTFÄHIGKEIT, ZUFRIEDENSTELLENDE QUALITÄT UND EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK SIND AUF EINEN ZEITRAUM VON NEUNZIG (90) TAGEN AB DEM DATUM DES ORIGINALKAUFS BESCHRÄNKT. EINIGE RECHTSORDNUNGEN LASSEN BESCHRÄNKUNGEN HINSICHTLICH DER DAUER EINER IMPLIZIERTEN GEWÄHRLEISTUNG NICHT ZU, SODASS DIE OBEN GENANNTE EINSCHRÄNKUNG FÜR SIE MÖGLICHERWEISE NICHT ZUTRIFFT. DIE HIERIN FESTGELEGTE EINGESCHRÄNKTE GEWÄHRLEISTUNG STELLT DIE EINZIGE GEWÄHRLEISTUNG DAR, DIE IHNEN ZUSTEHT, UND TRITT AN DIE STELLE JEGLICHER ANDERER GEWÄHRLEISTUNGEN (SOFERN VORHANDEN), DIE SICH AUS ERKLÄRUNGEN IN DER DOKUMENTATION ODER AUF DER VERPACKUNG ODER AUF ANDERE WEISE ERGEBEN KÖNNTEN. DIESE EINGESCHRÄNKTE GEWÄHRLEISTUNG RÄUMT IHNEN BESTIMMTE RECHTE EIN, MÖGLICHERWEISE STEHEN IHNEN AUCH ANDERE RECHTE ZU, DIE JE NACH RECHTSORDNUNG VARIIEREN KÖNNEN.

7. Gewährleistungsverzicht. SIE BESTÄTIGEN UND ERKLÄREN SICH AUSDRÜCKLICH DAMIT EINVERSTANDEN, DASS DIE VERWENDUNG DER VIVA SOFTWARE AUF IHR EIGENES RISIKO ERFOLGT UND DASS SIE DAS GESAMTE RISIKO IM HINBLICK AUF ZUFRIEDENSTELLENDE QUALITÄT, LEISTUNG, GENAUIGKEIT UND AUFWAND TRAGEN. VORBEHALTLICH DER OBEN FESTGELEGTEN, EINGESCHRÄNKTEN GEWÄHRLEISTUNG FÜR DATENTRÄGER UND DES DURCH DAS ANWENDBARE RECHT MAXIMAL ZULÄSSIGEN UMFANGS WIRD DIE VIVA SOFTWARE OHNE MÄNGELGEWÄHR MIT ALLEN FEHLERN UND OHNE GEWÄHRLEISTUNG JEGLICHER ART AUSGELIEFERT. VIVA UND DIE VIVA LIZENZGEBER (ZUM ZWECKE DER ABSÄTZE 7 UND 8 GEMEINSAM ALS „VIVA“ BEZEICHNET) LEHNEN HIERMIT ALLE GEWÄHRLEISTUNGEN UND BEDINGUNGEN HINSICHTLICH DER VIVA SOFTWARE AB, UND ZWAR SOWOHL AUSDRÜCKLICHE, IMPLIZITE ALS AUCH GESETZLICH FESTGELEGTE GEWÄHRLEISTUNGEN, EINSCHLIESSLICH INSBESONDERE DER IMPLIZITEN GEWÄHRLEISTUNGEN UND/ODER BEDINGUNGEN DER MARKFÄHIGKEIT, ZUFRIEDENSTELLENDEN QUALITÄT, EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK, GENAUIGKEIT, UNGESTÖRTEN BESITZ UND NICHTVERLETZUNG DER RECHTE DRITTER. VIVA ÜBERNIMMT KEINE GEWÄHRLEISTUNG DAFÜR, DASS DER UNGESTÖRTE BESITZ DER VIVA SOFTWARE NICHT BEEINTRÄCHTIGT WIRD, DASS DIE FUNKTIONEN IN DER VIVA SOFTWARE IHRE ANFORDERUNGEN ERFÜLLEN, DASS DER BETRIEB DER VIVA SOFTWARE STÖRUNGS- ODER FEHLERFREI ERFOLGT ODER DASS FEHLER IN DER VIVA SOFTWARE KORRIGIERT WERDEN. DIE MÜNDLICHEN ODER SCHRIFTLICHEN INFORMATIONEN ODER AUSSAGEN SEITENS VIVA ODER EINES AUTORISIERTEN VIVA VERTRETERS BEGRÜNDEN KEINE GEWÄHRLEISTUNG. SOLLTE SICH DIE VIVA SOFTWARE ALS DEFEKT ERWEISEN, ÜBERNEHMEN SIE DIE GESAMTEN KOSTEN FÜR ALLE NOTWENDIGEN SERVICELEISTUNGEN, REPARATURARBEITEN ODER KORREKTUREN. EINIGE RECHTSORDNUNGEN LASSEN DEN AUSSCHLUSS IMPLIZITER GEWÄHRLEISTUNGEN ODER EINSCHRÄNKUNGEN DER ANWENDBAREN, GESETZMÄSSIGEN RECHTE EINES KUNDEN NICHT ZU, SODASS DIE OBEN GENANNTEN AUSSCHLÜSSE UND EINSCHRÄNKUNGEN FÜR SIE MÖGLICHERWEISE NICHT ZUTREFFEN.

Beschränkte Gewährleistung für Benutzer in Deutschland oder Österreich. Falls Sie die Software in Deutschland bzw. Österreich erworben haben und sich Ihr gewöhnlicher Wohnsitz in diesem Land befindet, gilt Absatz 1 nur eingeschränkt. VIVA gewährleistet statt dessen, dass die Software ab Erhalt für die Dauer der „begrenzten Gewährleistungsfrist“ die Funktionalität bietet, die in der Dokumentation beschrieben ist (die „Vereinbarte Funktionalität“), vorausgesetzt, dass sie mit der empfohlenen Hardwarekonfiguration genutzt wird. Unter dem in dieser Ziffer 7 verwendeten Begriff der „begrenzten Gewährleistungsfrist“ ist dann, wenn Sie die Software zu Geschäftszwecken nutzen, eine Frist von einem (1) Jahr zu verstehen, wenn Sie die Software zu privaten Zwecken nutzen, eine Frist von 2 (zwei) Jahren. Wenn die Funktionalität der Software wesentlich von der vereinbarten Funktionalität abweicht, ist VIVA berechtigt, die Software durch erneute Leistung nach eigener Wahl zu reparieren oder zu ersetzen. Sollte dies erfolglos sein, haben Sie Anspruch auf eine Minderung des Kaufpreises (Minderung) oder Beendigung des Kaufvertrages (Rücktritt).

8. Haftungsbeschränkung. IN DEM NICHT DURCH GESETZE UNTERSAGTEN AUSMASS IST VIVA IN KEINEM FALL HAFTBAR FÜR PERSONENSCHÄDEN ODER BEILÄUFIG ENTSTANDENE, SPEZIELLE, INDIREKTE SCHÄDEN ODER FOLGESCHÄDEN JEGLICHER ART, EINSCHLIESSLICH INSBESONDERE ENTGANGENEN GEWINNS, DES VERLUSTS VON DATEN, DER GESCHÄFTSUNTERBRECHUNG ODER ANDERER KOMMERZIELLER SCHÄDEN ODER VERLUSTE, DIE DURCH DIE VERWENDUNG DER VIVA SOFTWARE ODER DIE UNMÖGLICHKEIT DER VERWENDUNG DER VIVA SOFTWARE ENTSTEHEN ODER DAMIT ZUSAMMENHÄNGEN UND ZWAR UNABHÄNGIG VON DER RECHTSGRUNDLAGE DER HAFTUNG (VERTRAG, UNERLAUBTE HANDLUNG ODER SONSTIGE) UND ZWAR AUCH DANN, WENN VIVA AUF DIE MÖGLICHKEIT SOLCHER SCHÄDEN HINGEWIESEN WURDE. EINIGE RECHTSORDNUNGEN LASSEN DIE BESCHRÄNKUNG DER HAFTUNG FÜR PERSONENSCHÄDEN, BEILÄUFIG ENTSTANDENE SCHÄDEN ODER FOLGESCHÄDEN NICHT ZU, SODASS DIESE BESCHRÄNKUNG FÜR SIE MÖGLICHERWEISE NICHT ZUTRIFFT. In keinem Fall übersteigt die gesamte Haftung von VIVA für alle Schäden (ausgenommen die zwingende gesetzliche Haftung im Falle von Personenschäden erforderlich) Ihnen gegenüber die Summe von fünfzig Euro (50,00). Die vorgenannten Beschränkungen gelten auch dann, wenn das oben genannte Rechtsmittel seinen eigentlichen Zweck nicht erfüllt.

Falls Sie die Software in Deutschland bzw. Österreich erworben haben und sich Ihr gewöhnlicher Wohnsitz in diesem Land befindet, gilt Absatz 1 nur eingeschränkt. VIVA’s gesetzliche Haftung für Schäden ist statt dessen, vorbehaltlich der nachfolgenden Regelungen, wie folgt beschränkt: (i) VIVA haftet für Schäden, die auf der leicht fahrlässigen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten beruhen, nur bis zu der Höhe des bei Eintritt in den Vertrag typischerweise vorhersehbaren Schadens; und (ii) VIVA haftet nicht für Schäden, die auf der leicht fahrlässigen Verletzung von nicht wesentlichen Vertragspflichten beruhen. Die vorgenannte Haftungsbeschränkung findet weder Anwendung auf zwingende gesetzliche Haftung, nach anwendbarem deutschen oder österreichischen Produzentenhaftungsgesetzen noch im Fall der Übernahme einer Garantie oder schuldhaft verursachten Körperschäden. Sie sind verpflichtet, angemessene Maßnahmen zur Schadensabwehr und Minderung zu treffen.

9. Exportkontolle. Sie stehen dafür ein, dass die VIVA Software nur unter Beachtung aller anwendbaren Exportbestimmungen des Landes, in dem Sie die VIVA Software erhalten haben, und der Vereinigten Staaten von Amerika ausgeführt wird. Insbesondere darf die VIVA Software nicht (a) in ein Land exportiert oder reexportiert werden, über das die Vereinigten Staaten ein Embargo verhängt haben, oder (b) einer Person überlassen werden, die auf der Liste der Specially Designated Nationals des U.S. Treasury Department oder der Denied Person’s List oder Entity List des U.S. Department of Commerce verzeichnet ist. Indem Sie die VIVA Software benutzen, erklären Sie, dass Sie weder in einem dieser Länder wohnhaft sind noch auf einer der vorstehend erwähnten Listen genannt werden. Des Weiteren erklären Sie, dass Sie die VIVA Software nicht für Zwecke jeglicher Art verwenden werden, die nach US-amerikanischen Gesetzen verboten sind, einschließlich insbesondere Entwicklung, Planung, Fertigung und Produktion von Nuklearwaffen, chemischen oder biologischen Waffen.

10. US-Behörden. Die Software und die Dokumentation gelten als „Commercial Items“ gemäß Definition im 48 C.F.R. §2.101, bestehend aus „Commercial Computer Software“ und „Commercial Computer Software Documentation“ in dem Sinne, in dem diese Begriffe im 48 C.F.R. §12.212 oder 48 C.F.R. §227.7202 verwendet werden, sofern anwendbar. In Übereinstimmung mit 48 C.F.R. §12.212 oder 48 C.F.R. §227.7202–1 bis 227.7202–4, sofern anwendbar, werden die „Commercial Computer Software“ und die „Commercial Computer Software Documentation“ an US-Behörden wie folgt lizenziert: (a) nur als „Commercial Items“ und (b) nur mit den Rechten, die allen Endbenutzern gemäß den Bestimmungen in diesem Lizenzvertrag gewährt werden. Die Rechte an unveröffentlichten Werken unterliegen den Urheberrechten der Vereinigten Staaten.

11. Anwendbares Recht und Teilnichtigkeit. Dieser Lizenzvertrag unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Dieser Lizenzvertrag unterliegt nicht der United Nations Convention on Contracts for the International Sale of Goods, deren Anwendung hiermit ausdrücklich ausgeschlossen wird. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieses Lizenzvertrags berührt die Wirksamkeit des Vertrages im übrigen nicht. Es gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Firma VIVA in der jeweils aktuellen Fassung.

12. Vollständigkeit. Dieser Lizenzvertrag enthält die gesamte Vereinbarung zwischen den Parteien in Bezug auf die im Rahmen dieses Vertrags lizenzierte VIVA Software und tritt an die Stelle aller diesbezüglichen früheren mündlichen oder schriftlichen Vereinbarungen. Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages sind schriftlich niederzulegen. Jegliche Übersetzung dieses Lizenzvertrags wird für lokale Zwecke angefertigt. Im Falle von Unstimmigkeiten zwischen der deutschen und der nicht deutschen Version hat die deutsche Version dieses Lizenzvertrags Gültigkeit. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Vereinbarung unwirksam sein oder unwirksam werden, so hat dies nicht die Unwirksamkeit dieses Vertrages und der übrigen Bestimmungen zur Folge. Die Parteien verpflichten sich vielmehr, die unwirksame Regelung durch eine solche zu ersetzen, die dem wirtschaftlich Gewollten am nächsten kommt. Ist dies nicht möglich, so ist die unwirksame Bestimmung durch die jeweiligen gesetzlichen Regelungen zu ersetzen.

13. Anerkennung der Rechte Dritter.
A. Teile der VIVA Software nutzen oder enthalten Software sowie andere urheberrechtlich geschützte Materialien von Dritten. Die Anerkennung, Lizenzbestimmungen und Schadensersatzregelungen für diese Materialien sind in der Online-Dokumentation der VIVA Software enthalten oder liegen diesen Materialien anderweitig bei, und die Verwendung dieser Materialien unterliegt ihren jeweiligen Bestimmungen.

B. Bei bestimmten Bibliotheken und anderen Softwareprogrammen von Drittanbietern, die zum Lieferumfang der VIVA Software gehören, handelt es sich um kostenlose Software, die im Rahmen der Bestimmungen der GNU Library General Public License Version 2 („GPL“) oder der GNU Library/Lesser General Public License (LGPL lizenziert wird. Sie können eine vollständige maschinenlesbare Kopie des Quellcodes dieser kostenlosen Software nach Maßgabe der GPL oder LGPL auf schriftliche Bestellung von VIVA ohne Berechnung, aber gegen Erstattung der Kosten für Datenträger, Versand und Verwaltungsaufwand, erhalten. Die GPL/LGPL Software wird in der Hoffnung verteilt, dass sie hilfreich sein möge, aber OHNE JEGLICHE GEWÄHRLEISTUNG, auch ohne die Gewährleistung der MARKTFÄHIGKEIT oder EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK. Eine Kopie des GPL- und LGPL-Vertrages für öffentliche Lizenzen ist im Lieferumfang der VIVA Software enthalten.