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Geschlechtsspezifisches Lohngefälle

Letzte Änderung: 1. Januar 2024

Erklärung zum geschlechtsspezifischen Lohngefälle

VIVA unterstützt den Grundsatz der Geschlechterneutralität in Bezug auf Entgelt, der in Artikel 157 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) festgelegt ist. Mehrere Länder fordern inzwischen per Gesetzgebung von Unternehmen Analysen und Berichte zum geschlechtsspezifischen Lohngefälle, beispielsweise:

In Deutschland berechtigt das im Januar 2018 in Kraft getretene Entgelttransparenzgesetz die Mitarbeitenden, bestimmte aggregierte Informationen über die Vergütung von Kollegen des anderen Geschlechts in vergleichbaren Positionen anzufordern.

In Großbritannien schreibt die Gesetzgebung seit April 2017 vor, dass alle Unternehmen mit 250 oder mehr Beschäftigten jährlich ihren geschlechtsspezifischen Lohnunterschied ausweisen müssen.

Wir sind ein kleines Unternehmen mit weniger als 200 Mitarbeitern, insofern müssen wir keinen Bericht über das geschlechtsspezifische Lohngefälle abgeben.