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Allgemeine Verkaufs-, Liefer- und Zahlungsbedingungen

(Stand: 1. Januar 2009)

Ergänzende Bestimmungen für die Geschäftsbereiche Internet und Portale lesen Sie unter www.viva.systems nach. Sie sind ebenfalls Bestandteil dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

1. Die VIVA GmbH (nachfolgend VIVA genannt) erbringt alle nachfolgend bezeichneten Leistungen ausschließlich auf Grundlage dieser Geschäftsbedingungen. Die Geschäftsbedingungen gelten auch für zukünftige Geschäfte mit dem Besteller, selbst wenn sie nicht erneut ausdrücklich vereinbart werden. Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen erkennt VIVA nicht an, es sei denn, dass ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt wurde. Diese Geschäftsbedingungen gelten auch dann, wenn VIVA in Kenntnis entgegenstehender oder abweichender Bedingungen des Kunden die Lieferung an den Kunden vorbehaltlos ausführt. Nebenabreden und abweichende Vereinbarungen werden erst durch die schriftliche Bestätigung von VIVA rechtswirksam. VIVA kann seine Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag auf einen oder mehrere Dritte übertragen (Vertragsübernahme).
VIVA ist berechtigt, den Inhalt dieser Geschäftsbedingungen mit Zustimmung des Kunden zu ändern, sofern die Änderung unter Berücksichtigung der Interessen von VIVA für den Kunden zumutbar ist. Die Zustimmung zur Vertragsänderung gilt als erteilt, sofern der Kunde der Änderung nicht binnen vier Wochen nach Zugang der Änderungsmitteilung widerspricht. Stimmt der Kunde den Änderungen nicht zu, gelten die Geschäftsbedingungen, denen er letztmalig zugestimmt hat.

2. Die Angebote sind freibleibend und unverbindlich, soweit sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt. Der Vertrag kommt erst mit Gegenzeichnung (z.B. durch Auftragsbestätigung) der Bestellung durch VIVA oder mit der ersten Erfüllungshandlung zustande. Die Angebote und Auftragsbestätigungen erfolgen stets vorbehaltlich der rechtzeitigen und ordnungsgemäßen Selbstbelieferung durch die Lieferanten von VIVA. Bei Nichtverfügbarkeit wird der Besteller unverzüglich informiert. Bereits erbrachte Gegenleistungen werden dann unmittelbar zurückerstattet.

3. Die Preise verstehen sich ab Werk. Mehrwertsteuer und andere gesetzliche Abgaben im Lieferland sowie Verpackung, Versandkosten, Umweltpauschale werden dem Besteller entsprechend der jeweils gültigen Preise berechnet. VIVA behält sich das Recht vor, den Preis angemessen zu erhöhen, wenn nach Abschluss des Vertrages Kostenerhöhungen – insbesondere aufgrund von Preiserhöhungen seitens der Lieferanten und von Wechselkursschwankungen – eintreten. Auf Verlangen des Bestellers weist VIVA die Änderungen nach. Zahlungen sind sofort nach Rechnungsstellung ohne jeden Abzug fällig.

4. Der Liefertermin wird nach dem voraussichtlichen Leistungsvermögen von VIVA vereinbart und versteht sich unverbindlich und vorbehaltlich rechtzeitiger Selbstbelieferung (bei Nichtverfügbarkeit gelten die unter 2 ausgeführten Grundsätze) und unvorhergesehener Umstände sowie Hindernisse, unabhängig davon, ob diese bei VIVA oder beim Hersteller eintreten, insbesondere höhere Gewalt, staatliche Maßnahmen, Nichterteilung behördlicher Genehmigungen, Arbeitskämpfe jeder Art, Sabotage, Rohstoffmangel, unverschuldete verspätete Materiallieferungen usw. Derartige Ereignisse verlängern den Liefertermin entsprechend und zwar auch dann, wenn sie während eines bereits eingetretenen Verzuges auftreten. Sollte VIVA mit einer Lieferung um mehr als vier Wochen in Verzug geraten, kann der Käufer nach einer schriftlich gesetzten angemessenen Nachfrist unter Ausschluss weiterer Ansprüche vom Vertrag zurücktreten. Das Recht zu zumutbaren Teillieferungen und deren Fakturierung bleibt VIVA ausdrücklich vorbehalten.

5. Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist Lieferung ab Werk vereinbart. Die Gefahr geht mit Übergabe an den Frachtführer, dessen Beauftragten oder anderen Personen auf den Kunden über. Dies gilt auch dann, wenn VIVA die Transportkosten trägt. Beanstandungen aufgrund von Transportschäden hat der Käufer unmittelbar gegenüber dem Transportunternehmen innerhalb der vorgesehenen besonderen Fristen geltend zu machen. Der Abschluss von Transport- oder sonstigen Versicherungen bleibt dem Käufer überlassen. Dies gilt auch für Rücksendungen, siehe Ziffer 9.

6. VIVA behält sich das Eigentum an den gelieferten Waren und Dienstleistungen vor, solange ihr noch Forderungen aus den gegenwärtigen und künftigen Geschäftsverbindungen mit dem Besteller in Höhe der jeweiligen Rechnungssummen zustehen. Solange VIVA noch Forderungen aus den gegenwärtigen und künftigen Geschäftsverbindungen mit dem Besteller hat, kann sie bis zur endgültigen Begleichung aller Forderungen die gelieferte Ware/Dienstleistung zurückfordern und/oder die Nutzung der Ware/Dienstleistung untersagen und/oder sperren. Die dafür notwendigen Aufwendungen und Schäden trägt ausschließlich der Kunde. Der Kunde tritt seine Forderung aus dem Weiterverkauf und der von VIVA gelieferten Produkte in voller Höhe ab. Er sichert uns ein unwiderrufliches Zutrittsrecht zu den Waren zu, solange nicht sämtliche Forderungen beglichen wurden. Hat der Käufer auf, von uns gelieferten und noch in unserem Eigentum stehenden, Datenträgern Daten aufgenommen, so bleibt unser Eigentum davon unberührt. Die Waren dürfen vor vollständiger Bezahlung weder an Dritte verpfändet noch zur Sicherheit übereignet werden. Solange der Besteller seinen Verpflichtungen VIVA gegenüber ordnungsgemäß nachkommt, ist er berechtigt, diese Forderungen im eigenen Namen einzuziehen.

Wenn der Wert der gestellten Sicherheit 20 Prozent der Forderungen von VIVA übersteigt, verpflichtet sich VIVA, insoweit Sicherheiten freizugeben. Die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten obliegt VIVA. Kommt der Besteller seinen Abnahmepflichten nicht nach, ist VIVA berechtigt, ohne Nachweis von dieser Summe zehn Prozent als Schadensersatz zu verlangen, es sei denn, dass der Besteller einen niedrigeren Schaden nachweisen kann. Auch höhere Schäden bei VIVA sind nicht ausgeschlossen, sofern durch VIVA ein höherer Schaden nachgewiesen wird. Der Besteller übernimmt auf Kosten von VIVA die ggf. notwendige Entsorgung der gelieferten Waren und Verpackungen.

Verlangt keine der Vertragsparteien eine förmliche Abnahme oder kommt der von einer Partei verlangte Abnahmetermin nicht zustande, gilt die vertragliche Leistung von VIVA spätestens mit Nutzung durch den Kunden als abgenommen.

7. Die Rechnungen sind zahlbar rein netto Kasse sofort nach Erhalt der Ware bzw. Erbringung der Leistung. Bei Dauerschuldverhältnissen (z.B. Miete, Hosting, Support, etc.) sind die Rechnungen mit Beginn der Periode (Monat oder Jahr) vorschüssig zahlbar. Das Rechnungsdatum gilt im Zweifel als Lieferdatum bzw. Datum der Leistungserbringung.

Eine Zahlung erfolgt nur dann termingerecht, wenn das Zahlungsmittel (z.B. Schecks) uns innerhalb sieben Tagen ab Rechnungsdatum zur Einlösung vorliegt. Scheck oder Wechsel werden unter dem Vorbehalt der endgültigen Gutschrift angenommen.

Bei Gewährung eines Zahlungszieles ist die Zahlung nur dann rechtzeitig erfolgt, wenn das Zahlungsmittel (z. B. Scheck oder Wechsel) VIVA am Tage des Fristablaufes zur Einlösung vorliegt oder der vereinbarte Rechnungsbetrag durch eine Überweisung unserem Konto gutgeschrieben wird.

Der Beweis für den rechtzeitigen Zugang obliegt dem Schuldner. Der Kaufpreis wurde auf der absoluten Einhaltung des vereinbarten Zahlungszieles kalkuliert. Bei nicht rechtzeitigem Zahlungseingang sind sich die Parteien darüber einig, dass sich der Kaufpreis um fünf Prozent erhöht. Wir nehmen Bankkredit in Anspruch. Soweit wir keinen höheren Verzugsschaden nachweisen, werden darüber hinaus ein Prozent pro Monat an Verzugszinsen berechnet. Bei Zahlungsverzug des Käufers sind wir berechtigt, alle noch offenen Forderungen einschließlich derjenigen, für die Wechsel gegeben wurden, sofort fällig zu stellen und ausstehende Lieferungen unter Fortfall des Zahlungszieles nur gegen Vorauszahlungen auszuführen. Sofern VIVA nicht die Rückgabe verlangt, gelten Auswahlen (Leihstellungen), die nicht innerhalb der ausgewiesenen Frist bei uns eingehen, gelten mit dem Tag des Fristablaufes als gekauft. Die Auswahlrechnung wird nach Fristablauf zur Festrechnung.

Hiervon abweichende Vereinbarungen sind nur gültig, wenn diese für jede einzelne Lieferung auf der Auftragsbestätigung und Rechnung besonders zusätzlich vermerkt werden.

Der Kunde ist nicht berechtigt, gegenüber VIVA aufzurechnen oder Zurückbehaltungsrechte geltend zu machen, es sei denn, dass die Forderungen des Bestellers gegenüber VIVA unbestritten sind oder rechtskräftig festgestellt wurden.

8. Der Kunde hat gelieferte Ware/Dienstleistungen unverzüglich nach deren Ablieferung auf etwaige Sachmängel, Mengenabweichungen oder Falschlieferung zu untersuchen. Eine insgesamt oder in Teilen fehlerhafte Lieferung hat er unverzüglich nach Entdeckung, spätestens innerhalb einer Woche nach Lieferung schriftlich anzuzeigen. Eventuelle Mängel sind darüber hinaus aussagekräftig, insbesondere unter Protokollierung angezeigter Fehlermeldungen, zu dokumentieren. Der Kunde ist verpflichtet, vor Anzeige des Mangels zunächst eine Problemanalyse und Fehlerbeseitigung nach dem Bedienerhandbuch durchzuführen. Die Anzeigefrist beträgt für Mängel, die bei der nach Art der Ware gebotenen sorgfältigen Untersuchung erkennbar waren, längstens eine Woche. Sonstige Mängel sind unverzüglich nach ihrer Entdeckung anzuzeigen. Ist der Kunde Kaufmann und versäumt er die unverzügliche, frist- oder formgerechte Anzeige des Mangels, gilt die Ware in Ansehung dieses Mangels als genehmigt. Sämtliche fehlende oder nicht eindeutige Definitionen/Absprachen, beispielsweise hinsichtlich des Leistungsgegenstandes, der Terminierung, der Ausführung oder der Abwicklung, stellen keinen Mangel dar und gehen zu Lasten des Kunden. Diesbezügliche Änderungen bedürfen in jedem Einzelfall der ausdrücklichen und konkreten Zustimmung durch VIVA. Fehlerhafte Mängelanzeigen, die beispielsweise auf einem Verständnisproblem oder einem Anwenderfehler beruhen, werden dem Kunden zum jeweils gültigen Stundensatz, mindestens jedoch zum Stundensatz von 130,- Euro/Stunde, berechnet.

Bei berechtigten Beanstandungen wird VIVA nach seiner Wahl Mengen nachliefern, die Ware umtauschen, diese zurücknehmen oder dem Kunden einen Preisnachlass einräumen. Grundsätzlich hat VIVA das Recht, die gelieferte Ware zweimal nachzubessern.

Schadenersatzansprüche, ganz gleich welcher Art, gelten in diesen Fällen als ausgeschlossen. Liegt jedoch ein grob fahrlässiges Verschulden von VIVA vor, gilt als vereinbart, dass Schadensersatzansprüche nur bis zur Höhe des Kaufpreises eines beanstandeten Teiles innerhalb einer Warenlieferung oder Dienstleistung innerhalb eines Zeitraumes gestellt werden können.

Für Einsendungen nach Ablauf der Garantie berechnen wir dem Kunden eine Bearbeitungsgebühr von mindestens Euro 50,-. Das gilt auch dann, wenn der Artikel irreparabel ist oder nicht von uns bezogen wurde.

9. Rücksendungen werden nur vorbehaltlich unserer Prüfung angenommen. In jedem Fall erfolgt die Rücksendung, auch die des zufälligen Untergangs, auf Gefahr des Bestellers. Bei Rücksendungen, die der Kunde zu vertreten hat, insbesondere – aber nicht ausschließlich – im Falle von Annahmeverweigerungen, werden wir eine Wiedereinlagerungspauschale berechnen.

10. Soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde, sind unsere individuellen Kundendemonstrationen kostenlos. Kundendemonstrationen sind jedoch automatisch kostenpflichtig, wenn sich herausstellt, dass der Kunde keine Nutzungsabsichten besitzt, bzw. VIVA vorsätzlich über seine wahren Absichten täuscht oder im Unklaren lässt. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn es sich bei dem Kunden um einen direkten oder indirekten Mitbewerber handelt oder um einen Kunden, der quasi im Auftrag oder als Strohmann eines Mitbewerbers agiert. Sofern VIVA keinen höheren Schaden nachweist, muss der Kunde den entstandenen Schaden zum vollen Tagessatz ersetzen.

11. Sollten Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen und/oder des Vertrages unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Vielmehr gilt anstelle jeder unwirksamen Bestimmung eine dem Zweck der Vereinbarung entsprechende oder zumindest nahekommende Ersatzbestimmung, wie sie die Parteien zur Erreichung des gleichen wirtschaftlichen Ergebnisses vereinbart hätten, wenn sie die Unwirksamkeit der Bestimmung gekannt hätten. Entsprechendes gilt für Unvollständigkeiten. Es gelten die Verkaufsbedingungen in der jeweils neusten Fassung.

12. Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung ist Koblenz. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist, wenn der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts, öffentlich – rechtliches Sondervermögen oder im Inland ohne Gerichtsstand ist, Koblenz. VIVA ist darüber hinaus berechtigt, den Kunden an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen. Für die von VIVA auf der Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen abgeschlossenen Verträge und für aus ihnen folgende Ansprüche, gleich welcher Art, gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss der Bestimmungen zum Einheitlichen UN-Kaufrecht über den Kauf beweglicher Sachen (CISG).

Über VIVA

Was wir machen

VIVA entwickelt Software für grafisches Design sowie die Optimierung und Automatisierung von Marketing- und Gestaltungsprozessen für Unternehmen in allen Branchen sowie der grafischen Industrie.
Mit mehr als 300.000 Nutzern und Kunden ist VIVA heute einer der führenden Anbieter von Mediendiensten und Softwareprodukten.

Was wir sind

Publishing, Design, Typographie und Farbe ist (unser) Leben. Deshalb verstehen wir uns in erster Linie als Software-Technologieunternehmen und Lösungsanbieter im Dienst unserer Kunden.

We are very proud that annually millions of publications (posters, books, catalogs, magazines, etc.) are produced with our technology and software products.

Unser Ziel

Wir entwickeln die weltweit besten Desktop-, Web- und Cloud Computing-Anwendungen für grafisches Design und zur Automatisierung von Marketing- und Gestaltungsprozessen. Jeden Tag verbessern wir unsere Software im Sinne unserer Kunden, die mit ihren Ideen und Anforderungen wichtige Impulse für unsere Entwicklung geben. Wir hören auf unsere Kunden und ihre Wünsche.

Unsere Stärke

Aufgrund unserer Unternehmensgröße, unserer Innovationskraft, unseres breiten Produktportfolios und der langjährigen Erfahrung können wir sehr flexibel und individuell auf Kundenanforderungen eingehen und selbst schwierigste Aufgaben lösen und in kurzer Zeit umsetzen. Uns ist weltweit kein Unternehmen bekannt, das Leistungen in dieser Form und Bandbreite auf Basis eigener Software erbringen kann.

Unsere Innovationen

Seit mehr als 30 Jahren gehört VIVA zu den Pionieren der Publishing-Software. So erfand Viva bereits 1992 beispielsweise das Prinzip der Trennung von Form und Funktion für Layoutprogramme. Millionen Menschen arbeiten heute nach diesem Prinzip, das alle aktuellen Layoutprogramme übernommen haben.

Viva hat durch seine Erfindungen und Entwicklungen maßgeblich zum Fortschritt in der grafischen Softwareindustrie beigetragen:

  1. Erfindung des „Database Publishing“ auf Basis des Layoutprogramms „LinoPage“ (1989-1991) und später „VivaPress“ (1992-1994), „VivaPress Professional“ (1994-2005) und „VivaDesigner“ (ab 2005). „Database Publishing“ verbindet eine Datenquelle mit einem Layoutprogramm zur manuellen oder HALB-automatischen Erstellung grafischer Dokumente. „Database Publishing“ ist eine eingetragene Marke der Viva GmbH!
  1. Erfindung des „Network Publishing“ und des weltweit ersten Publishing-Servers in den späten 1990er Jahren. „Network Publishing“ ist die Weiterentwicklung des „Database Publishing“ mit dessen Hilfe ein Anwender grafische Dokumente VOLL-automatisch aus jeder Anwendung erstellen kann. Heute wird weitgehend der Begriff „Web-to-Print“ verwendet, was jedoch nur eine Teilanwendung im Sinne von „Network Publishing“ darstellt.
  1. Viva erfand für seine Satz- und Layoutprogramme Technologien und Funktionen, die bis heute vielfach unerreicht sind:
    • Trennung von Form und Funktion (1992)
    • Ein Dokumentformat für alle Sprachen, einschließlich Japanisch und Chinesisch (1994)
    • Ein Programm für alle Betriebssysteme inkl. Linux (2004)
    • Ein vollständiges Satz- und Layoutprogramm für Browser, das ohne jegliche Installation genutzt werden kann (2011)
    • Runde und polygonale Text- und Bildobjekte (1989)
    • Stilvorlagen für Bilder und Objekte (1989)
    • Zeichenorientierte Stilvorlagen (1992)
    • InRIP-Farbseparationen (1996)
    • Versalhöhenberechnung (1995)
    • Abhängige Objekte (Aliasobjekte) (1992)
    • Entschlüsselung des QuarkXPress-Dateiformats (3.3 bis 5.0) (1994)
    • Editierfunktionen passwortgeschützt einschränken (1992, 2010)
    • Objektbezogene Registerlinien (2008)
    • und vieles mehr ….
  1. VIVA war der erste Hersteller,
    • der ein Layoutprogramm für Mac OS X unter Intel entwickelte (Feb. 2006).
    • der Publishing Software auch zur Miete anbot (2004).
    • der eine kostenlose Version eines vollständigen kommerziellen Layoutprogramms anbot (2004).
    • der kostenlose Runtime-Versionen für Belichtungsstudios anbot, um Kundendokumente bei jedem Dienstleister auszugeben (1992).

Referenzen

Führende Unternehmen vertrauen unseren Produkten sowie den Dienstleistern und Druckereien, die VIVA unter Mac OS, Windows, Linux oder im Web einsetzen:

Automobil:
Audi, BMW, Chevrolet, Chrysler, Citroen, Daewoo, Fiat, Ford, Honda, Hummer, Jaguar, Jeep, L&P Automotive, Lancia, Lexus, Mazda, Mercedes Benz, Nissan, Peugeot, Renault, Saab, SEAT, Skoda, Smart, Suzuki, Toyota, Vauxhall, Volkswagen, Volvo.

Nahrungsmittel:
apetito, McDonalds, Pizza Hut, Müller Milch, Nescafé, KFC (Kentucky), Knorr, Kellogs Cornflakes, Mars, Magnum, Toblerone, McCain, Coca-Cola, Budweiser, Fosters, Becks, Red Bull, Bacardi.

Industrie & Handel:
AEG, Bosch, IKEA Spain, Phywe, Karstadt, Procter & Gamble, Soft-Carrier, Quelle, Marks & Spencer, Mettler-Toledo.

Verlage:
Bergmoser & Höller (BUHV), Röser-Verlag.

Finanzen:
Cortal Consors, Deutscher Sparkassen- und Giroverband, Postbank, Schroders Investment, HSBC, Mastercard, Barclaycard, Maestro, Halifax.

Pharma, Chemie, Medizin:
Bayer, Pfizer, Aesculap, B.Braun Melsungen.

Transport & Verkehr:
Deutsche Bahn, DB Regio, Schenker, Eurostar, DFDS, SNCF.

Kosmetik & Mode:
Armani, Chanel, Calvin Klein, Versace, Wrangler, H&M, Nivea, Boss, Nike, Adidas, C & A, Gucci, Levis, Puma, L’Oreal, GAP, Esprit Bodywear, Triumph, Palmolive, Colgate, Ariel, Gillette.

IT & Kommunikation:
AGFA, CREO, Microsoft, O2, Hewlett-Packard, Samsung, Vodafone, T-Online, Océ, Deutsche Telekom, British Telecom, Tiscali, Orange, VIAG Interkom, Debitel, FujiFilm, EBAY, Kodak, AOL, Epson, Intel, Motorola, Nokia, Sony, Sony Ericsson, Yahoo, BBC, Canon, Discovery Channel, Logitech.

Touristik:
Alltours, Olimar Reisen, British Airways, AirFrance, Easyjet, Virgin Holidays, P&O Cruises, Singapore Airlines, Continental Airlines, Icelandair, Aer Lingus.

Dienstleister (Druckereien, Agenturen, etc.)
Wir haben bewusst auf die Auflistung von Dienstleistern verzichtet, weil viele Dienstleister nicht erwähnt werden möchten. Viele Kunden, insbesondere große Konzerne, möchten zusätzlich vermeiden, das bekannt wird, mit welchen Dienstleistern sie zusammen arbeiten und wie diese Produkte produziert werden.

Systemvoraussetzungen

Generelle Anforderungen für Desktop Versionen

  • Computer mit aktuellem Mehrkernprozessor (empfohlen nicht älter als 3-4 Jahre).
  • Ein 64-Bit Betriebssystem.
  • Computermaus oder Touchpad oder Stift.
  • 1 GB freier Festplattenspeicher.
  • 1 GB freier RAM-Speicher, 2 GB freier RAM-Speicher oder mehr wird empfohlen.
  • 32-Bit Grafikkarte mit 1 GB RAM-Speicher. 2 GB oder mehr wird empfohlen.
  • Monitor-Auflösung: 1920 x 1080 oder mehr. UHD Bildschirme (z.B. Retina-Bildschirme) werden unterstützt (ab Version 10). Bitte beachten Sie die technischen Hinweise zur Verwendung mehrerer Monitore mit unterschiedlichen Auflösungen.
  • USB 2.0 Anschluss für optionalen Hardwareschutz zum Betrieb der Software.
  • Internetanschluss und E-Mail Adresse zur Registration, zur Aktualisierung und zum Betrieb der Software. Nach der Registrierung ist die Internetverbindung nicht mehr ständig erforderlich.

*Hinweis: Die Installation auf anderen Versionen der genannten Betriebssysteme ist möglich, wird aber NICHT offiziell unterstützt.

Windows Desktop Version

  • VIVA Version 11.x:
    Microsoft Windows 10 bis Windows 11, jeweils 64-Bit und mit dem neuesten Service Pack installiert*.
  • VIVA Version 10.x:
    Microsoft Windows 7 bis Windows 11, jeweils 64-Bit und mit dem neuesten Service Pack installiert*.
  • VIVA Version 9.x:
    Microsoft Windows Vista bis Windows 10, jeweils mit der neuesten Service Pack-Installation*.
  • VIVA Version 8.x:
    Microsoft Windows Vista bis Windows 10, jeweils mit der neuesten Service Pack-Installation*.
  • VIVA Version 7.x:
    Microsoft Windows XP bis Windows 10 jeweils mit dem neuesten Service Pack installieren*.

macOS Desktop Version (Intel oder Apple „M“ Prozessor)

  • VIVA Version 11.x:
    macOS 10.13 (High Sierra) bis macOS 15 (Sequoia), jeweils mit der neuesten Version*.
  • VIVA Version 10.x :
    OS X 10.11 (El Capitan) bis macOS 12 (Monterey), jeweils in der neuesten Version*.
  • VIVA Version 9.x:
    OS X 10.9 (Mavericks) bis macOS 10.13 (High Sierra), jeweils in der neuesten Version*.
  • VIVA Version 8.x:
    OS X 10.7 bis 10.12*.
  • VIVA Version 7.x:
    OS X 10.6.8 bis 10.12*.

Linux Desktop Version

  • VIVA Version 11.x (64-Bit, AppImage):
    Ubuntu 16.04 LTS bis 24.04 LTS
    Mint 18-22 LTS
    Debian 9-11,
    openSUSE 42.3 (Leap) und 15.1 (Leap).
  • VIVA Version 10.x (64-Bit, AppImage):
    Ubuntu 14.04 LTS bis 19.04 LTS
    Mint 17-19 LTS
    Debian 8-10
    openSUSE 42.3 (Leap) und 15.1 (Leap)
  • VIVA Version 9.x (64-Bit, AppImage):
    Ubuntu 14.04 LTS, 15.10, 16.04 LTS
    Mint 17 LTS
    Debian 7 & 8
    openSUSE 42.2 (Leap)*.
  • VIVA Version 7.x/8.x/9.x:
    32-Bit: Debian 7, Ubuntu 14.04 LTS, 16.04 LTS, Mint 17 LTS*.
    64-Bit: Debian 7 & 8, Ubuntu 14.04 LTS, 15.10, 16.04 LTS, Mint 17 LTS*.

Generelle Anforderungen für Web-Browser Versionen

  • Computer mit aktuellem Mehrkernprozessor (empfohlen nicht älter als 3-4 Jahre).
  • Eine aktuelle Version von Firefox oder Chrome. Edge, Safari oder Opera sind möglich, werden aber nicht offiziell unterstützt.
  • 32-Bit Grafikkarte mit 1 GB RAM-Speicher. 2 GB oder mehr wird empfohlen.
  • Monitorauflösung: 1920 x 1080 oder mehr.
    Ultra High Definition (UHD) Bildschirme (z.B. Retina-Bildschirme) werden unterstützt (ab Version 10).
    Bitte beachten Sie die technischen Hinweise zur Verwendung mehrerer Monitore mit unterschiedlichen Auflösungen.
  • Internetverbindung mit mindestens 20 Mbit/s oder mehr (50 Mbit/s oder mehr empfohlen).

Rechtliche Information

Impressum

Adresse:
VIVA Vertrieb GmbH
Züchner Str. 6-8
56070 Koblenz
Deutschland

+49 261 88426-60

Fax: +49 261 88426-66

Nachricht an VIVA

VAT: DE229790843
HR Koblenz: HRB 20921

Verantwortlich für den Inhalt: Andreas Krings (v.i.S.d.P)

Copyright
© 1994-2023 für alle Beiträge und Informationen bei VIVA Vertrieb GmbH, soweit nicht anders angegeben. Alle Rechte vorbehalten. Insbesondere darf ein Nachdruck, die Aufnahme in Online-Dienste und Internet sowie Vervielfältigungen auf Datenträger wie CD-ROM, DVD-ROM etc. nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung der Viva Vertrieb GmbH oder der Viva Technology GmbH erfolgen. Jede Vervielfältigung von Artikeln, Daten, Dokumentationen sowie der hier angebotenen Dienste und Software wird strafrechtlich verfolgt.

Warenzeichen
Viva, das „Viva“-Logo, vivaMedia, VIVA Network Publishing, Database Publishing, Intelligent Publishing, Enterprise Publishing, VIVA Creative Publishing und VIVA Corporate Publishing sind eingetragene Warenzeichen der Viva Vertrieb GmbH (vormals Viva Software GmbH) oder Viva Technology GmbH. Alle weiteren eingetragene Warenzeichen sind Eigentum der jeweiligen Besitzer.

Warenzeichen

VIVA Warenzeichen

Viva, das „Viva“-Logo, vivaMedia, VIVA Network Publishing, Database Publishing, Distributed Publishing, Intelligent Publishing, Enterprise Publishing, VIVA Creative Publishing und VIVA Corporate Publishing sind eingetragene Warenzeichen der Viva GmbH in verschiedenen Klassen. Alle weiteren eingetragene Warenzeichen sind Eigentum der jeweiligen Besitzer.

Andere Warenzeichen

Adobe, das Adobe-Logo, Acrobat, Creative Suite, Flash, FreeHand, Illustrator, InCopy, InDesign, PageMaker, Photoshop, PostScript and PostScript 3 sind entweder eingetragene Warenzeichen oder Warenzeichen der Adobe Systems Incorporated in den Vereinigten Staaten und/oder anderen Ländern.

Microsoft, OpenType, Internet Explorer, Edge, Windows, MS-Publisher, Microsoft Word, Microsoft Access, Microsoft PowerPoint und Microsoft Excel sind eingetragene Warenzeichen der Microsoft Corporation in den Vereinigten Staaten und/oder anderen Ländern.

Quark, das Quark-Logo, QuarkXPress, XTensions, QuarkXTensions and other Quark-Warenzeichen, die Quark zwischenzeitlich verwenden kann, sind eingetragene Warenzeichen der Quark, Inc. Und aller entsprechenden Tochtergesellschaften.

Mac, Mac OS, TrueType, Safari, Apple, AppleScript and Macintosh sind entweder eingetragene Warenzeichen oder Warenzeichen der Apple, Inc. in den Vereinigten Staaten und/oder anderen Ländern.

Unicode ist ein Warenzeichen der Unicode, Inc. Firefox ist ein Warenzeichen der Mozilla Foundation. Google und das Google-Chrome-Logo sind eingetragene Marken von Google Inc. Das Opera Browser-Logo ist Eigentum der Opera Software ASA, Oslo, Norwegen. Java ist ein Warenzeichen bzw, eingetragenes Warenzeichen der Oracle und/oder Oracle-Tochtergesellschaften. Die verwendeten Warenzeichen und Logos sind Eigentum der jeweiligen Besitzer. Die verwendeten Warenzeichen und Logos sind Eigentum der jeweiligen Besitzer. Irrtum und Änderungen vorbehalten.

Duden – © 2016, Bibliographisches Institut GmbH, Berlin und EPC Consulting und Software GmbH, Ketsch.

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